Das schlimmste Vergehen war eine Zäpfchengabe bei einem 10jährigen im Rahmen einer Ferienmaßnahme vor 28 Jahren (also noch nicht verjährt): Strafe bis zu 10 Jahren Haft. Vor über 20 Jahren (1996-2021) soll es (NUR) in Ferienlagern durch mich noch anderen "massenhaften" sexuellen Missbrauch gegeben haben ... aber es gab nur einmal eine Anzeige (2001, mit Einstellung des Verfahrens - und das Verwaltungsgericht wollte mich folgerichtig im Schuldienst belassen). Aber die Mutter von M. aus W. konnte das nicht akzeptieren und verbreitete - auch über Bekannte - in Hermannsburg gewaltige Unruhe. Lügen, Gerüchte, das ganze Programm. Und in der "Gerüchtegruppe" im Waldbad geht es dann weiter ... Bitte beachten: es gibt hier mehrere lesenswerte Unterseiten: "Schule und DLRG", "Fallbeispiele und mehr" und "DRK-Freizeiten". Unter "Fallbeispielen" habe ich zwei Beispiele angeführt, die für das Gericht als schweren sexuellen Missbrauch gesehen werden. letzte Ergänzung: am 26. März 2024
Das sollte man wissen: viele Jahre Haft für eine Zäpfchengabe oder Fiebermessen?
a) Der angeklagte "sexuelle Missbrauch mit besonderer Schwere" (bis zu 10 Jahren Haft) bestand in einer medizinisch angezeigten Verabreichung eines Zäpfchens im Rahmen meiner Betreuertätigkeit vor 27 Jahren. Die Eltern wussten davon. Es war "normal".
b) eine notwendige rektale Fiebermessung 1999 mit vorherigem Eincremen der Analregion gilt als "beischlafähnliche Handlung", also ebenfalls schwerer sexueller Missbrauch.
Merkwürdigerweise gab es bei den vielen angeklagten Fällen nie eine Anzeige gegen mich, oder auch nur eine Beschwerde beim DRK. Das hat Herr Bunke vom DRK in einem Interview mit der CZ auch bestätigt.
Aber: Es gab schon einige "grenzwertigen" Handlungen, wie z.B. Eincremen des ganzen Körpers oder eine gründliche Zeckenkontrolle. Manches ging aus heutiger Sicht dann doch zu weit, aber irgendwie wurde es damals von Kindern und Eltern toleriert. Und ich habe "es" damals nicht als sexuellen Missbrauch angesehen. Kinder waren nie ein Sexualobjekt für mich, aber sie hatten selbst manchmal auch erotische Bedürfnisse.
Erst nach neuerlichen Überdenken im Jahre 2003 und folgende sind mir diesbezüglich Zweifel gekommen, und ich habe so manches im Nachhinein bedauert.
Wenn vor 21 bis 25 Jahren kein Betreuer, kein Kind, keine Mutter etwas gesagt hat - auch nicht auf Elternzusammenkünften oder gegenüber der Zentrale in Celle - dann kann das doch nicht so "schlimm" gewesen sein; es wurde akzeptiert oder zumindest toleriert. Aus heutiger Sicht war einiges in meinem Verhalten (nur) in diesen Ferienlagern ab 1997 sicherlich falsch, hat Kinder zumindest "irritiert", aber es war mir damals alles nicht bewusst. Die öffentliche Diskussion um dieses Thema - auch mit neuen Erkenntnissen - fing ja erst an.
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Kommentar zum CZ-Artikel vom Mittwoch, den 19.April
Das Schicksal des Zeugen N. hat mich sehr berührt. N. fuhr aber bei vielen Freizeiten mit. Er spricht von einem Aufenthalt, bei dem es massive Missbräuche gab, bei dem "Kinder kaputt gemacht wurden", der vorzeitig abgebrochen wurde und vom Hauptbahnhof Hannover ausging. Unsere Aufenthalte wurden nie abgebrochen und gingen immer von Celle aus. Es gibt noch andere Unterschiede.
Ich habe N. öfters auf Bitte der Mutter mit einer Pflegecreme eingecremt, weil er an einer Hautkrankheit litt. Diese Pflegecreme gab sie mir am Bus bei der Abfahrt mit. Der Po war besonders betroffen. Also musste ich ihn auch eincremen. Heute wird das vom Langericht als schwerer Missbrauch gewertet. Als ob ich mich dadurch sexuell erregen wollte. Absurd!
Übrigens hat N. vorm Landgericht vom Eincremen gar nichts erzählt. Vor 25 Jahren ... er hat sich daran nicht erinnert, weil es damals völlig normal war. Sonst hat es die Mutter gemacht, und nun habe ich sie nur ersetzt, denn die Hautpflege musste weitergehen: Ich hatte also den "Auftrag" durch die Mutter.
N. erzählte vor Gericht nur von Missbräuchen, die er in einem anderen Ferienlager erlebt haben muss. Mich konnte er auch nicht "identifizieren" Bei mir gab es auch nie diese andauernden Zeckenkontrollen, von denen er berichtet hat. Ich bin also nicht der Betreuer von diesem schrecklichen Ferienlager. Dass ein Kind nach einem solchen Aufenthalt psychiatrisch betreut werden muss, ist verständlich. Nur kann man diese Folgen nicht MIR anlasten. Die Zeitung stellt aber alles so dar, als ob ich für seine Straffälligkeit und seinen Selbstmordversuch verantwortlich wäre. Welch ein schmieriger Journalismus!
N. wollte ja ein Gespräch mit mir. Dazu ist es aber nie gekommen, obwohl ich ihn über Facebook kontaktiert hatte.
Bezeichnend war, dass der fuchtbare Anwalt sofort diese Aufklärung selbst übernehmen wollte. Welche Anmassung! Er kennt doch meine Motive gar nicht bzw. will sie nicht kennen. Seit über einem Jahr will er mir eintrichtern, dass ich in Sicherheitsverwahrung gehöre und dass ich die Zäpfchengabe nur aus sexueller Gier durchgeführt hätte. Um dabei erfolgreich zu sein, hat er äußerst fragwürdige Mittel angewandt. Nun ist die Sicherheitsverwahrung vom Tisch. Welch eine Blamage für den Rechtsanwalt, der als "Pädophilenjäger" wohl gut ist, aber der Gegenseite nichts nützt, aber viel Geld kostet ... und natürlich schadet, weil der Mandant viel mehr "zugeben" soll, als er wirklich getan hat !
Einige falsche Angaben aus dem Artikel seien noch berichtigt:
Die Filmkamera hatte ich erst seit 1988, also konnte ich gar nicht seit Beginn der 80er filmen. Außerdem habe ich nicht "alles" aufgenommen.
Es gab keine Missbräuche nach damaligen Maßstab in den 70er und in den 80ern bis 1988. Sonst hätte es wohl auch mal irgendwelche Beschwerden gegeben. Die Ermittler haben aus irgendwelchen Listen und Aufzeichnung falsche Schlüsse gezogen.