Das schlimmste Vergehen war eine Zäpfchengabe bei einem 10jährigen im Rahmen einer Ferienmaßnahme vor 28 Jahren (also noch nicht verjährt): Strafe bis zu 10 Jahren Haft. Vor über 20 Jahren (1996-2021) soll es (NUR) in Ferienlagern durch mich noch anderen "massenhaften" sexuellen Missbrauch gegeben haben ... aber es gab nur einmal eine Anzeige (2001, mit Einstellung des Verfahrens - und das Verwaltungsgericht wollte mich folgerichtig im Schuldienst belassen). Aber die Mutter von M. aus W. konnte das nicht akzeptieren und verbreitete - auch über Bekannte - in Hermannsburg gewaltige Unruhe. Lügen, Gerüchte, das ganze Programm. Und in der "Gerüchtegruppe" im Waldbad geht es dann weiter ... Bitte beachten: es gibt hier mehrere lesenswerte Unterseiten: "Schule und DLRG", "Fallbeispiele und mehr" und "DRK-Freizeiten". Unter "Fallbeispielen" habe ich zwei Beispiele angeführt, die für das Gericht als schweren sexuellen Missbrauch gesehen werden. letzte Ergänzung: am 26. März 2024
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Ich bin erschüttert darüber, wie Richter mein - in erster Linie - fürsorgliches und verantwortungsvolles Verhalten bei pflegerischen (Eincremen) und medizinischen Maßnahmen (Fiebermessen, Zäpfchengabe, Zeckenkontrolle) in den Ferienlagern des DRK vor über 20 Jahren durchgehend als "sexuell motiviert" einordnen. Um das zu begründen, werden alle Register gezogen: unwahre Fakten; ausgedachte zusätzliche, aber nie stattgefundene Straftaten; maßlose Übertreibungen; ein Andichten von "großer krimineller" Energie; und das bei (scheinbar?) mangelnder Kompetenz in wichtigen Fragen (z.B. die Notwendigkeit des Fiebermessens). Und natürlich werden meine ausführlichen Erläuterungen dazu, die in die Hauptverhandlung eingeführt waren, meist als Schuzbehauptung abgetan.
Die Revision blieb - wie zu erwarten war - erfolglos. Es is wird vorwiegend auf Formfehler geachtet; inhaltlich muss man der BGH Überzeugung des Landgerichtsgerichtes einfach hinnehmen, und sei sie noch so absurd. Eine regelrechte Berufung gibt es in Deutschland nicht. Jetzt warten 9 Jahre Knast auf mich ... Ich habe keine Lebensperspektive mehr.
Ich greife hier mal drei Beispielfälle heraus. Es geht um eine Zäpfchengabe im Jahr 1996 bei einem 10jährigen Jungen (Benno), um den Grundschüler R., der im Ferienlager 1999 in Bad Lauterberg erkrankte und ich deshalb bei ihm rektal Fieber gemessen hatte, sowie einen Jungen kurz vor dem Jugendalter, den ich durch die Pubertät begleitete. In allen drei Fällen wurde ich wegen schweren sexuellen Missbrauch verurteilt. Ich bin also ein Schwerverbrecher ...
1. Einzelfall Zäpfchengabe (Benno, 1996)
Hinweis: sämtliche Namen sind geändert, nur nicht diejenigen vom Rechtsanwalt (RA) und von Ermittlern.
dazu zunächst aus dem Urteilstext:
"... teilte der Angeklagte dem sich unwohl fühlenden 10 Jahre alten Benno mit, dass er bei dem Kind Fieber messen müsse. Die Fiebermessung war lediglich ein Vorwand, um sich dem Kind sexuell zu nähern und erfolgte ohne medizinische Notwendigkeit. Sodann führte der Angeklagte das Thermometer in den After des Kindes ein. Obwohl das Ergebnis dieser Messung erwartungsgemäß war, dass Benno kein Fieber hatte, ..., führte der Angeklagte mit dem Zeigefinger ein Zäpfchen in den After des Jungen ein, wobei er mit seinem Finger in einer hierzu nicht erforderlichen Weise für ca. sechs Sekunden tief in den After eindrang, um sich hierdurch sexuell zu erregen. "
Nun Auszüge aus der Stellungnahme nach der Anklage (diese war als meine Einlassung in den Prozess eingeführt, auch wenn RA Bauer als Verteidiger dies verhindern wollte). Auch die anwesenden Journalisten haben die Stellungnahme gehört, die in der Zeitung dann aber nur von einem schweren Missbrauch schrieben, ohne zu erwähnen, dass es dabei um eine Zäpfchengabe ging.
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5.1 Benno (Zäpfchengabe = schwerer sexueller Missbrauch
STELLUNGNAHME: Für diesen Tag war eine Tageswanderung angesetzt. Eine solche Tageswanderung wurde bis 1996 immer von dem bewährten Betreuer Herrn St. . Seine Frau, die Krankenschwester B. , begleitete ihn regelmäßig. Wenn ein Kind daran nicht teilnehmen durfte, weil es sich nicht wohl fühlte bzw. krank war, blieb es in der Jugendherberge zurück. Dann musste aber auch ein Betreuer zurück bleiben. Da es sein konnte, dass der Zustand im Laufe des Tages so bedenklich wurde, dass man über den Ruf eines Arztes entscheiden musste, blieb ich als verantwortlicher Leiter und auch „krankheitsmäßig“ erfahrener Betreuer in solchen Fällen in der Jugendherberge.
Ich war nun ganz allein mit Benno in der Jugendherberge. Da es ein verwaistes Schullandheim (keine offizielle Jugendherberge) war, war auch kein Personal im Haus. Der Hausmeister wohnte auswärts.
Ich sah ab und zu nach Benno. Er klagte zunehmend über einige Beschwerden; wahrscheinlich über solche wie Schwitzen, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen, o.ä..
Zunächst habe ich Fieber gemessen. Das macht man immer in einem solchen Fall, da man bei einer Temperatur ab ca. 38,5 Grad auf jeden Fall den Arzt rufen müsste. Man ist für die Kinder voll verantwortlich! Die Temperatur war aber nur ganz leicht erhöht.
Wie die als Krankenschwester erfahrene Zeugin B. bestätigen kann, ist nur die rektale Messung genau. Damals gab es noch keine Stirn- oder Schnellthermometer, nur die üblichen Quecksilberthermometer, evt. auch schon die neu aufgekommenen Digitalthermometer.
Mit Benno sprach ich nun über die Möglichkeiten: entweder er nimmt weiterhin die Beschwerden in Kauf oder er bekommt von mir eines der Zäpfchen, die in meiner kleinen Hausapotheke neben Halsschmerztabletten, Insektenstichsalbe usw. vorhanden waren. Der Wirkstoff war das damals gängige Paracetamol (laut Hersteller „gegen Fieber und Schmerzen“).
In Bezug auf Paracetamol hatten die Eltern auf dem Personalbogen anzugeben, ob eine Allergie gegen Paracetamol bekannt ist. Bei Benno stand dort „Nein“.
Benno entschied sich für eine Zäpfchengabe.
Ich erinnere mich aber nicht an zwei Zäpfchengaben, wie in der Anklage behauptet.
Es war übrigens das erste Mal – und gleichzeitig das vorletzte Mal - dass ich einem Kind ein Zäpfchen gegeben habe. Man macht es nicht gern, es könnte für ein Kind zu belastend sein. Allerdings waren Benno und ich gut bekannt: ich hatte ihn schon ein Jahr in der Schule unterrichtet. Sein großer Bruder war zwei Jahre früher auch schon mit auf Fahrt. Ich habe Benno auch noch gefragt, ob er schon mal ein Zäpfchen bekommen hat, von den Eltern zum Beispiel. Das war für mich eine wichtige Information, denn dann wusste er, was ihn erwartet und er konnte begründet entscheiden. Er bejahte und hatte kein Problem damit, von mir ein Zäpfchen zu bekommen. Zäpfchen wirken schnell und bald fühlte Benno sich dann auch besser.
Es mag vielleicht übertrieben sein, den Analgang vorher extra einzucremen, aber ich wollte unbedingt vermeiden, dass das Zäpfchen nur schwer durchzuschieben ist, was zu Mini-Hautverletzungen führen könne. So dachte ich jedenfalls. Würde es im Analgang stecken bleiben, würde es schmelzen. Ich habe mich wohl noch vergewissert, dass es auch ganz durchgeschoben wurde.
Irgendeine sexuelle Lust dabei habe ich bestimmt nicht empfunden. Das Saubermachen eines Kinderpos (z.B. nach Einkoten im Anfänger-Schwimmunterricht mehrmals vorgekommen oder nach nächtlichem Durchfall gleich von mehreren Kindern in einem Zimmer - z.B. 1985, zusammen mit der Betreuerin B. „versorgt“) fand ich nicht gerade angenehm, aber man musste es machen. Wollte ich aus sexuellen Motiven heraus Zäpfchen geben wollen: Es hätte genug Gelegenheiten gegeben.
Im Kranken-Tagebuch wurde die Befindlichkeitsstörung, die Temperatur und die Maßnahme (hier: Zäpfchengabe) eingetragen. Im Anschluss an die Fahrt wurden – wie bei allen medizischen Maßnahmen - die Eltern darüber informiert. Es gab auch keinerlei „Beschwerde“ hinterher, obwohl wir uns auch auf dem Elternabend nach der Fahrt wieder getroffen haben.
Und weiter:
Ich beantrage hiermit die Zeugin B. zu hören.
Die Zeugin war in den Jahren 1980 bis 1996 in den Ferienaufenthalten als Betreuerin tätig. Im Jahr 1998 war sie auch für einige Tage „Gastbetreuerin“.
Sie ist seit den frühen 80er Jahren als Krankenschwester tätig und arbeitet noch heute im medizinischen Bereich.
Die Zeugin kann folgendes bestätigen:
(1) rektales Fiebermessen ist noch heute gängige Praxis, um eine korrekte Temperatur zu erhalten: Axillares Messen ist häufig fehlerhaft; orales Messen kommt gar nicht nicht in Frage
(2) ...
(3) Auf dem Elternabend wurde auch darüber gesprochen, dass wir bei Bagatellbeschwerden auf eigene Verantwortung handeln können. Dazu gehörte die Gabe von Paracetamol, sofern keine Allergie dagegen vorlag. Eine solche wurde auf dem Personalbogen abgefragt.
(4) Wir hatten im 3er-Team (die Zeugin + ihr Mann, der Erste-Hilfe-Ausbilder war + ich als rechtlcih hauptverantwortlicher Leiter) öfters über medizinische Fragen gesprochen. Unser Team war 17 Jahre zusammen und darin kompetent.
(5) Sämtliche medizinische Maßnahmen (auch bei Bagatellfällen) wurden in einem Kranken-Tagebuch festgehalten. Diese Informationen gaben wir den Kindern auf der Rückfahrt für die Eltern mit (im Briefumschlag) oder informierten die Eltern direkt (z.B. bei erleideten Zeckenstichen).
(6) auf alles bezogen: sie hat nie etwas Negatives gehört, weder von anderen Kindern, von Betreuern, von Eltern, noch von der DRK-Zentrale, mit der sie bis zum Ende der Ferienmaßnahmen im Jahr 2001 durch ihre Tätigkeit beim DRK intensiven Kontakt – auch über ihren Mann - hatte.
(7) Von den Eltern gab es nur positive Rückmeldungen über den Aufenthalt, u.a. was die Beschäftigung, die psychosoziale Betreuung, die medizinische Versorgung und die Körperpflege anbetrifft.
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Soweit meine durch Verlesen in die Hauptverhandlung eingeführte Stellungsnahme zum Anklagepunkt bezüglich Benno und die Begründung, warum die Zeugin B. gehört werden sollte - das war meine Idee und nicht die des "Verteidigers".
Im Fall Benno gab es seit dem Sommer 2019 ein regelrechtes "Rumgeeiere", wie man das Ganze werten und welche "Beweise" man anbringen könnte - von harmlos (keine Strafe) bis zum doppelten schweren sexueller Missbrauch (bis zu 2 x 10 Jahre Haft). Bevor ich zum Urteilstext zurück komme, deshalb hierein kurzer Rückblick:
Sept.19: Ich spreche mit dem KHK Reichert, der die Videos zuerst gesichtet hatte. Seine Wertung: "das ist ja alles ziemlich harmlos". Die Zäpfenchengabe und das Fiebermessen kann er nicht übersehen haben. Klar, Eltern machen das auch, warum soll das (schwerer) sexueller Missbrauch sein? Vielleicht hat er als Vater auch schon mal seinem Kind ein Zäpfchen gegeben?
Aug.21: nach 2 Jahren (!) kommt die Vorladung der Polizei bezüglich der "Filmfälle". Ich wähle zufällig Herrn Markus Bauer aus Hameln als RA aus (der größte Fehler meines Lebens im Nachhinein).
Dez.21: RA Bauer und ich treffen uns bei Frau Schröder. 3 Filmszenen sehen wir uns an; diejenige mit Benno ist nicht dabei. Er übernimmt einfach nur die Wertung von Frau Schröder als "schweren sexuellen Missbrauch" und macht mich im Polizeirevier in einem extrem lauten Ton buchstäblich "zur Sau"!
Er schreit herum, ich müsse in Untersuchungshaft, und später in Sicherheitsverwahrung. Er äußert die Vermutung, dass irgendwer seine schützende Hand über mich hält (also Mauschelei). Wenn man bedenkt, dass sämtliche "Taten" mindestens 20 Jahre her sind und der angebliche Missbrauch von Jan 2015 gar nicht stattgefunden hat (RA Bauer hat im Herbst 21 mit gegenüber noch geäußert, dass er sich "für diesen Rechtsstaat schämt", weil es im Fall Jan gar keine belastbaren Beweise gibt - das Berufungsverfahren lief ja noch), muss doch jedem Juristen klar sein, dass ich keinerlei "Gefahr" für Kinder darstelle. Und trotzdem fordert er als Verteidiger (!) sofortiges Wegsperren?? Welch ein mieser Anwalt! Seine für mich schädlichen Eskapaden haben sich dann im Feb.22 bei der Berufungsverhandlung (Jan) im LG Lüneburg noch ins Unerträgliche zu meinem großen Schaden gesteigert. Dazu in einer anderen Abhandlung.
Apr.22: Offizielle Vernehmung durch Frau Schröder im Beisein von RA Bauer. Es liegt eine Liste mit allen Vorwürfen vor. Ich darf nichts richtig stellen; ich soll alles (!) auf massiven Druck von RA Bauer nur noch "abnicken". Diese Liste habe ich noch. Vorwurf bei Benno dort wörtlich:
"Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Benno Ahrens in zwei Fällen schwer sexuell missbraucht zu haben indem er unter dem Vorwand, ein Zäpfchen geben zu müssen, den Finger unverhältnismäßig lange im Anus des Kindes belassen zu haben und diesen hierbei bewegt zu haben. Weiter führte er ein Fieberthermometer rektal ein. Das Zäpfchen wurde verabreicht, obwohl die Temperatur lediglich 37,4 Grad Celsius betrug."
Ich soll also - wie auch in den anderen Fällen - unterschreiben, dass ich Benno schwer sexuell missbraucht habe. Ich habe zugegeben, dass ich ihm ein Zäpfchen gegeben hat - begründet und in Absprache mit ihm,
Um mir eine sexuelle Motivation unterstellen zu können, werden unsachliche / unlogische Begründungen angegeben. Es wird u.a. angeführt, dass er ja gar kein Fieber hatte und deshalb kein Zäpfchen gebraucht hätte (dass dies unlogisch ist, habe ich in der StNLG begründet - aber auch die Kommissarin Schröder hat hier von Medizinischen Maßnahmen wenig Ahnung (oder tut nur so). Es wird weiterhin ein schwerer sexueller Missbrauch damit begründet, dass ich den Finger unverhältnismäßig lange im Po hatte, das wäre zu lange. Das kann sie oder auch später ein Richter 27 Jahre später einfach so beurteilen? Angesichts des oft engen, langen und dazu noch trockenen, vielleicht auch noch verstopften langen Analkanals, einfach nur Blödsinn! Wie eng und trocken der Analkanal beschaffen ist, kann man doch nur in der konkreten Situation feststellen! Herr Bauer hat sich (als angeblicher Verteidiger!) sofort auf die Seite der Polizei gestellt und genau Frau Schröders Argumente unterstützt (kein Fieber, also wäre von daher schon die Zäpfchengabe überflüssig; der Finger wäre zu lange im Po gewesen). Sein auch später noch öfters angebrachter "Beweis" für eine sexuelle Motivation waren immer seine Worte "die Polizei sagt das auch!". Dabei hat er mir noch am letzten Verhandlungstag im Apr.23 wie auch schon davor immer wieder eingebläut, dass "die Motivation" keine Rolle spielt. Danach wäre dann ja jede Zäpfchengabe grundsätzlich ein schwerer sexueller Missbrauch, wenn diese länger als x Sekunden dauert. Diese Zahl x ist nirgends festgelegt. Ärzte, Mütter und Betreuer: Achtung! Ein Zäpfchen zu geben birgt die Gefahr einer hohen Haftstrafe nach Jahrzehnten, wenn dann ein Richter meint, die Dauer wäre zu lang gewesen.
Dass das Motiv im Gegensatz zur Ansicht des sogenannten Verteidigers Markus Bauer doch wichtig für die Beurteilung der Tat ist, ergibt sich schon aus §46 StGB. Schon mal davon gehört, Herr Bauer?
Nun direkt zum Urteil:
Im Urteil wird von zwei Zäpfchengaben an zwei verschiedenen Tagen gesprochen. Das kann nicht sein!
Benno hatte ich, als die ganze Gruppe wandern war, in meinem Zimmer einquartiert, damit er nicht den ganzen Tag allein ist (die Jugendherberge war ja leer). Er war wieder munter, als die anderen von der Wanderung zurückkamen.
In der Anklage wird - anders als im Vorwurf der Polizei (s.o) - plötzlich von einer 2. Zäpfchengabe gesprochen, aber nicht an verschiedenen Tagen wie im Urteil. Ich habe den starken Verdacht, dass hier (wie auch anderswo) unwahre Verschärfungen hineingebracht wurden. ... oder ist eine schlampige Arbeitsweise der Ermittlungs- oder Anklagebehörde die Ursache? Oder dichtet wider besseres Wissens das Gericht eine vermeintlich schwere Straftat dazu, damit ich erst als Greis aus dem Gefängnis entlassen werden kann?
Eine Zäpfchengabe an zwei verschiedenen Tagen, wie vom Gericht im Urteil behauptet, kann es gar nicht gegeben haben:
Ich weiß ganz genau, dass Benno am Abend, als die Gruppe von der Wanderung zurück war, längst aufgestanden war und es ihm "gut" ging. Das Zäpfchen war ja nur eine Notlösung. Sonst gaben wir Paracetamol-Kinder-Saft, den ich aber erst aus der Apotheke hätte holen müssen. Das ging aber nicht, weil ich 1. Benno nicht allein lassen durfte (Vorschrift!) und 2. hatte ich gar kein Fahrzeug zur Verfügung - und 2x8km bis zur nächsten Apotheke zu Fuß hätte 3 Stunden beansprucht. Es kann kann auf keinen Fall eine 2.Zäpfchengabe an einem anderen Tag gegeben haben, wie das Gericht willkürlich festgestellt hat: Dann wäre ja die Krankenschwester zugegen, die entweder noch Paracetamolsaft in ihren Beständen hatte oder - falls nicht - mit dem Auto, das sie vom DRK zur Verfügung hatte, die 2x8km zur Apotheke gefahren wäre, um den Saft zu kaufen.
Die Kammer behauptet, dass das Fiebermessen medizinisch nicht notwendig sei. Das kann sie doch gar nicht entscheiden! Welch eine Anmaßung! Ob etwas medizinisch notwendig ist, könnte selbst ein Arzt nach über 20 Jahren nur durch Betrachtung einer Filmszene auch nicht sagen. Abgesehen davon: ich habe dargelegt, warum Fieber gemessen wurde: Ich musste entscheiden, ob ich lieber einen Arzt rufen sollte - und für diese Entscheidung ist die Höhe von Fieber dafür ein entscheidender Faktor. Der Arzt kommt nicht einfach so - wegen Bagatellsachen - 8 km zur einsam gelegene Jugendherberge rausgefahren. Mein Gott, diese schon selten dämlichen "Argumente" der Kammer können doch nicht Bestand haben! Wer wird dann überhaupt noch Kinder betreuen wollen?
Und ich kritisiere hier noch einmal, dass die Kammer sich nicht die Mühe gemacht hat, solche und andere organisatorischen und auch betreuungsrechtlichen Fragen wie z.B. "wann wird welcher Arzt hinzu gezogen?" (der Arzt war schon von Celle aus beauftragt!) durch eine kompetente Zeugin wie die Krankenschwester B. oder durch Nachfrage bei der Zentrale in Celle (Herr Bunke ist immer noch dort) zu klären, bevor man meine (richtige) Darstellung mit teilweise absurden Argumenten aushebelt.
Im Urteil wird plötzlich behauptet (und das ist gegenüber der polizeilichen Argumentation neu), dass "kein Fieber zu erwarten" wäre. Wieder so eine gegen Sachverstand sprechende Ansicht des Gerichts. Hatten die Richter noch nie mit einem kranken Kind zu tun? Wenn ein Kind z.B. einen heißen Kopf hat oder schwitzt, könnte es Fieber haben, aber auch nicht. Würde man Fieber sehen könnte, bräuchte man keine Fieberthermometer herzustellen. Auch wenn Benno nicht sichtbar geschwitzt hat, kann er von 36,5 bis 39 Grad jede Temperatur haben; da nützt auch nicht ein Befühlen der Stirn, was beim Filmgucken ja auch gar nicht möglich ist.
10 sec? Ein Zäpfchen muss durch den engen, langen Analkanal durchgeschoben werden. Und wenn man sich noch mal vergewissert, dass es ganz durchgekommen ist (sonst rutscht es nach ein paar Minuten wieder heraus und landet als Pampe im Schlafanzug), können schon mal 10 sec vergangen sein. Es spielt ja auch eine Rolle, ob der Analkanal eng oder weit ist, ob der Analring verkrampft oder nicht, u.a. Ich dachte immer, Gerichte müssten von der Materie, die sie beurteilen, Sachverstand haben ... Fehlanzeige? Wahrscheinlich eher vorgetäuschter Unsachverstand. Ich bin weder blöd noch dement noch unwissend, muss mich aber der staatlichen Gewalt beugen.
Und wieder wird hier die Floskel "um sich sexuell zu erregen" gebetsmühlenartig dazu gesetzt. Woran erkennt man das? Bin ich fahrig? Keuche ich? Habe ich ein erigiertes Glied? Bin ich sogar nackt? Mache ich anzügliche Sprüche? Nichts dergleichen. Nur die Schere im Kopf der Richter. Das soll Gerechtigkeit sein?
Einordnung von mir: kein sexueller Missbrauch
Vom Gericht festgesetzte Einzelstrafen:
2x 1 Jahr 2 Monate Heft = 2 Jahre 4 Monate
Nachtrag:
ich hatte den §46 StGB erwähnt, der klar besagt, dass die Motivazion eine wichtige Rolle bei der Strafzumesseung spielt. Herr Bauer, informieren Sie sich mal!
Dort heißt es u.a.:
§46 StGB
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
1. die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
2. die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
3. das Maß der Pflichtwidrigkeit,
4. die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
Wenn ich jetzt die einzelnen Punkte des §46 durchgehe, stelle ich fest, dass auch das Gericht den §46 nicht richtig beachtet:
Zu Absatz (1): ich werde sicherlich keine Kinder mehr betreuen. Dann ist auch eine Zäpfchengabe oder ähnlich Schlimmes unmöglich.
Bezüglich Absatz (2) wiederhole ich mich jetzt zum Teil, trotzdem:
zu 1. Fürsorge waren der Hauptgrund für die Zäpfchengabe. Da Ziel war, Benno von Schmerzen o.a. zu befreien, nachdem er darüber geklagt hatte.
zu 2. Meine Vorbesprechung war ausführlich und einfühlsam. Benno hätte genauso gut ablehnen können. Einen besonderen Widerstand hätte ich gar nicht überwinden wollen.
zu 3. Es war meine Pflicht, auch bei Erkrankungen eines Kindes - zusammen mit der Krankenschwester - über notwendige und mögliche Maßnahmen zu entscheiden.
zu 4. Die Zäpfchengabe wurde normal ausgeführt. Tatauswirkungen gab es gar nicht: Es gab weder eine Beschwerde von den Eltern nach dem Aufenthalt noch eine psychische Beeinträchtigung des "Opfers". Er hat das Ganze schlichtweg nicht mehr in Erinnerung gehabt, weil es unwichtig bzw. normal war.
Für mich war es überhaupt kein sexueller Missbrauch. Hunderttausende (Millionen?) von Eltern, Krankenschwestern, Ferienbetreuern in besonderer medizinischer Verantwortung u.a. müssten dann ja auch mehrere Jahre ins Gefängnis: man braucht nur zu behaupten, sie hätten es aus sexueller Lust heraus getan.
Wenn man - wie in diesem Fall - ein Zäpfchen gibt, um das Kind von Schmerzen u.ä. zu befreien, wobei es selbst freiwillig zugestimmt hat, wird dem Kind selbst dann in keinster Weise geschadet, wenn man dabei eine sexuelle Lust verspüren würde. Benno hat sich nach 27 Jahren daran gar nicht erinnert; es ist keine "psychische Belastung" oder gar ein Trauma entstanden: nur dann wäre eine jahrzehntelange Verjährungszeit begründet.
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2. Der Fall R. (Rektales Fiebermessen, 1999)
In meiner Stellungnahme gegenüber dem Gericht hatte ich folgendes aus meiner sicheren Erinnerung sinngemäß geschrieben (blaue Schrift):
Seit 1997 war die Krankenschwester B., die seit 1980 eine wertvolle Stütze für mich war, nicht mehr mit. Ich hatte aber genug Wissen, um verantwortungsvoll in Bezug auf Krankheiten zu handeln. Insbesondere musste ich die Entscheidung treffen, wann ein Arzt notwendig wird. Bei ca. 40 Kindern kann man nicht wegen "jeder Kleinigkeit" einen Arzt kommen lassen. In Bagatellfällen konnte man auch ohne Arzt mal eine Halsschmerztablette oder Fiebersaft (Paracetamol gegen Fieber und Schmerzen) geben. Das wurde auf dem Elternabend, der immer vor dem Ferienaufenthalt stattfand, besprochen und erschien auch für jeden sinnvoll.
Dass der Arzt in Krankheitsfällen in die Jugendherberge kommt, ist ohnehin unwahrscheinlich gewesen - nur in schweren Fällen, oder bei höherem Fieber. Ohne hohes Fieber würde man bei Transportfähigkeit im Normalfall einen Betreuer mit dem Kind in die Praxis bestellen. Probleme gerade im Jahr 1999: es war eine sehr schwierige Gruppe mit viel Streit und Aggression untereineinander und die Betreuer waren eher unerfahren und waren damit überfordert, die Probleme zu lösen. Ich war als einziger mit dem Auto da, und somit war ich derjenige, der mit dem Kind zum Arzt fahren müsste und damit die schwierige Gruppe allein lassen musste.
Ebenso wurde auf diesem Elternabend die Packliste besprochen. Warum stand z.B. "Bodylotion" als "optional" darauf? Den Eltern wurde bewusst gemacht, dass die Kinder bei täglichem Aufenthalt draußen im Gelände regelmäßig abends duschen würden, sodass es sinnvoll ist, den Kindern mit eher trockener Haut Körpermilch oder Hautcreme mitzugeben. bei der dann auch die daArztbesuch war aber gerade im Jahr 1999 recht problematisch.
Nun zu den Geschehnissen, die mir zweienhalb Jahre Haft eingebracht haben - ohne Möglichkeit der Berufung!
R. ging es nicht gut. Was er genau hatte, weiß ich nicht mehr. Auf jeden Fall war mir klar, dass ich evt. mit ihm zu einen Arzt fahren müsste. War dies überhaupt möglich? Mit höherem Fieber: nein. Am Telefon würde ich gefragt werden, wie hoch das Fieber ist. Bei seinen Beschwerden war es angezeigt, die Temperatur zuverlässig (!) zu messen.
Über das richtige Fiebermessen, das mir allerdings auch bekannt war (dem Gericht wohl nicht? Entscheiden ohne Sachkenntnis?), hätte die erfahrene Krankenschwester B., die ich als Zeugin beantragt hatte, auch etwas sagen können. Aber das Gericht hielt die Anhörung der Krankenschwester für überflüssig. Und mein sogenannter "Verteidiger", Markus Bauer aus Hameln, sitzt nur da und schweigt. Vor dem Prozess hat er mich immer wieder "bearbeitet", den schweren sexuellen Missbrauch bei R. zuzugeben. Er kam mir - wie auch in anderen Fällen - vor wie ein 2.Staatsanwalt, der mit unsauberen Mitteln ein Geständnis erreichen will.
Zurück zum Fall R.: Es sei darauf hingewiesen, dass die damals üblichen Thermometer solange im / am Körper verbleiben mussten, bis die Anzeige (Quecksilberstrich bzw. Digitalanzeige) sich nicht mehr änderte. Das dauerte etliche Minuten, beim Quecksilberthermometer bis zu 10min.
Er hatte wohl Fieber, dazu auch die anderen Beschwerden. Ich kann mich jetzt nur noch daran erinnern, dass ich mit ihm nach Herzberg zu einem Facharzt (Klinik?) gefahren bin. Auf jeden Fall bekamen die Eltern nach der Fahrt einen Arztbericht.
Und was schreibt das Gericht dazu im Urteil? Folgendes:
... entschied der Angeklagte, bei R. rektal Fieber messen zu müssen, ohne dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit bestanden hätte. Tatsächlich handelte der A. allein in der Absicht, sich dem Kind sexuell zu nähern und sich auf diese Weise sexuell zu erregen. Zu diesem Zweck cremte er zunächst den After des Jungen ein und führte anschließend für längere Zeit ein Fieberthermometer in dessen After ein.
Nun mein Kommentar dazu:
Zur Tat 48 (rektales Fiebermessen = schwerer sexueller Missbrauch = bis zu 10 Jahren Haft): Ich habe in meiner Stellungnahme zur Anklage genau erklärt, warum ich bei R. Fieber gemessen habe. Fiebermessen als "Behandlung", wie im Urteil angeführt, ist nie notwendig (es stellt ja gar keine Behandlung dar), aber für die Entscheidungsfindung, ob man sofort einen Arzt kommen lässt oder noch abwarten, ist es schon wichtig. Mit R. bin ich dann tatsächlich in die Klinik nach Herzberg gefahren.
Das Gericht hätte einiges nachprüfen können, aber nein: stattdessen bringt es (wie auch im Fall der Zäpfchengabe) so ein dämliches Argument ohne jegliches Sachwissen, u.a. auch in welchen Rahmenbedingungen ich als auch für die Gesundheit verantwortlicher Leiter stand.
Und wenn es (wieder) von einer "längeren Zeit" spricht, offenbart das Gericht ein eklatantes Fehlwissen über die Gegebenheiten vor 24 Jahren. Es geht wohl von heutigen Schnellthermometern aus? Ich hatte damals ein Quecksilberthermometer; und dass man damals zur genauen Messung rektal messen musste, hätte die Krankenschwester B. auch bestätigt. Das ist medizinisches Standardwissen. Aber auf die Zeugin B. wurde ja wohlweislich verzichtet. Ein Quecksilberthermometer musste oft 10min im Anus verbleiben, bis es die Temperatur richtig anzeigte. Man musste sogar immer wieder nachsehen, ob der Quecksilberstrich noch weiter steigt. Erst wenn er nicht mehr stieg, zeigte es die richtige Temperatur an. Ich könnte das auch noch physikalisch begründen, aber wozu? Übrigens: Bei den irgendwann aufgekommenen Digitalthermometern musste man auch noch etliche Minuten warten.
Ein weiterer Vorwurf bezüglich R. ist das Eincremen des "völlig unbekleideten Kindes". Genauso wie ich haben damals (90er Jahre) auch Eltern ihre Kinder nackt eingecremt, oft auch den Penis und Po (altersabhängig) und rektal Fieber gemessen. Das weiß ich z.B. aus Erzählungen der Kinder und - bezüglich des Eincremens - von Beobachtungen im Freizeitbad). Und in dem DRK-Aufenthalt war ich Elternersatz ! Zum Eincremen zogen sich die (Grundschul-) Kinder von sich aus ganz (!) aus, nie habe ich sie dazu aufgefordert. Und ich habe auch immer gefragt, ob sie ihren Penis selbst eincremen möchten. Kein Kind hat dies bejaht.
Das Fiebermessen wird als schwerer sexueller Missbrauch (bis zu 10 Jahren Haft) gewertet, das Eincremen als einfacher Missbrauch (bis zu 5 Jahren Haft). Zusammen mit einer angeblichen Masturbation, die schon wegen des sehr kleinen Penis' von R. kaum möglich gewesen wäre (und eben auch nicht stattfand), setzt das Gericht als Einzelstrafe hier 2 Jahre und 6 Monate fest.
Die Feststellungen des Landgerichts kann - trotz der extrem falschen Sichtweise als sexuell motiviert - auch die Revision nicht korrigieren. Da geht es eher um Formfehler oder extreme Widersprüche im Urteil selbst. Glaubt ein Gericht, eine normale pflegerische Tat ist sexuell motiviert, dann greift das entsprechende Gesetz. Die rektale Fiebermessung wird in der Anklage auch als "beischlafähnliche" Handlung bezeichnet.
Der Fall mit R. wurde ja - wie auch die 70 Fälle mit den anderen 12 Kindern - nur durch meine ausführlichen Aufzeichnungen (Texte, Videoaufnahmen) bekannt, die bei einer Hausdurchsuchung mit nicht nachvollzieher Begründung (ich hätte EIN kinderpornographisches Bild in die Cloud hochgeladen - dabei hatte ich gar keinen Zugang zu einer Cloud!) gefunden wurden. Das Bild wurde nie gefunden, und in der Verhandlung vorm Antsgericht im Feb.21 musste der Kommissar zugeben: "Keiner weiß, woher das Bild stammt". Die Hausdurchsuchung war im Zusammenhang mit der 2017 getätigten völlig unbegründete Anzeige der Lehrerin S. vom Gymnasium, an dem ich Schüler war und Abitur gemacht hatte, durchgeführt worden. Ich soll ihren Sohn Jan (Name geändert) im Zeltlager 2015 missbraucht haben, was aber gar nicht der Fall war. Wesentliche Vorwürfe durch Frau S. hat Jan in seiner polizeilichen Vernehmung sofort widerlegt. Jan selbst hat den Missbrauch durch seine Aussage auch vor Gericht (über 2 Jahre später nach seiner polizeilichenAussage, bei der der Vernehmer ihm Formulierungen, die für einen Missbrauch sprechen, regelrecht in den Mundgelegt hat!) im Grunde widerlegt. Wörtlich hat er nämlich vor Gericht (als inzwischen 15jähriger) gesagt: "Ich weiß gar nicht, warum daraus so eine große Sache gemacht wurde". Und die Mutter hatte vor Gericht immerhin deutlich gemacht, dass sie einige Äußerungen von Jan missverstanden hatte. Die Verurteilung im Fall Jan ist überhaupt nicht sauber begründet, willkürlich, unsachlich, tw, absurd. Deshalb ging ich in Berufung. Es dauerte ein ganzes Jahr bis zur Berufungsverhandlung. Dann erst, nach Verhandlungsbeginn, nahm ich auf immensen Druck meines "Verteidigers" (er sprach von drohendem Weltuntergang für mich) die Berufung zurück. Kein Missbrauch, aber eine Verurteilung. Und was steht in der Presse? Ein Missbrauch ist erwiesen. Und ich kann dies nicht richtig stellen.
Wirklich stattgefunden hat in der Enge des Zeltes eine flüchtige zufällige Berührung des Penis' durch "den Stoff durch", wie Jan und auch die Mutter vor Gericht bestätigt haben. Mehr nicht. Trotzdem verurteilt. Zum Kotzen ...
Warnung an alle, die Kinder in Ferienlagern o. ä. betreuen möchten: lasst es sein! Es ist bei der dieser "Rechtsprechung", wie ich sie nun zweimal erlebt habe, eher ein Selbstmordkommando. Eine besondere Situation, ein"Verteidiger" mit einem widerlichen Verhalten und 24 Jahre später kommt man für sein verantwortungsvolles Handeln in Haft.
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3.Einzelfall (Max, von mir behutsam in der Pubertät "begleitet")
Die sehr zahlreichen Tatvorwürfe habe ich hier - auch wegen des Umfangs - weggelassen. Bei Max gibt es im Vergleich zu den anderen Fällen einige Besonderheiten, die eine hohe Strafe für mich noch ungerechter erscheinen lässt. Darauf hat auch der von mir neu beauftragte RA HH hingewiesen. Leider erfolglos.
aus der StNLG vom 6.Jan.: 5.5 Max (im Ferienlager schon 11 Jahre alt)
Max war nach meiner Erinnerung neben seinem kleinen Bruder S. der einzige Junge, der 1997 zu der besagten Extra-Zeckenkontrolle ins Betreuerzimmer kam. Er hatte auch eine wunde Stelle am Oberschenkel, die er immer wieder – auffallend häufig - angeschaut haben wollte (neues Pflaster). Er wurde weder durch einen Vorwand in mein Zimmer gelockt noch wurde er im Aufenthalt von mir nach Hause eingeladen.
Zu den Besuchen kam es folgendermaßen: Ich traf seine Mutter zufällig in Celle (wir kannten uns vom Elternabend) und sie erzählte davon, wie gut es ihrem Sohn in Porta gefallen hätte. Er würde mich gern mal besuchen, und so kam es zu einem ersten Hausbesuch. Dazu holte ich ihn aus Nienhagen ab. Als ich zum ersten Mal bei Max zu Hause war, lief er im Beisein der Mutter und ihres wohl neuen Lebensgefährten nur im Unterhemd (unten nackt) herum, ganz unbekümmert. Ich fand dies ungewöhnlich, habe es aber nicht kritisiert: Ich habe seit den 80er Jahren allgemein das ungezwungene (!) Nacktsein von Menschen z.B. am FKK-Strand oder beim Gruppenduschen „begrüßt“, wohl auch gerade deshalb, weil ich selbst als Kind / Jugendlicher dieses nicht erleben „durfte“.
Max war im Alter von knapp 12 bis 16/17 bei mir immer wieder auf eigenen Wunsch. Wenn er mich mal wieder besuchen wollte (nicht sollte !), rief er von sich aus an. Eine Tour – immerhin ca. 50 km – übernahm seine Mutter, die andere übernahm ich. Bei den Besuchen ging es tagsüber gar nicht um irgendwelche (erotischen) Berührungen. Wir unternahmen vieles, unterhielten uns, spielten Spiele am Computer, sahen Fernsehen, er spielte mit kleinen Figuren, usw. Ich hatte den Eindruck, dass er es schätzte, dass jemand viel Zeit für ihn hat: Bei seinem „richtigen“ Vater, der sich von seiner Mutter getrennt hatte, war er eher selten zu Besuch; er erzählte aber nichts Näheres von den Besuchen bei ihm. Ich war damals überzeugt, dass ich Max in seiner Einstellung zur aufkommenden Sexualität positiv begleitet habe.
Max hatte sein eigenes Bett, darauf hatte ich auch bei anderen Kindern, die mal zu Besuch waren, Wert gelegt. Unsere Betten standen aber nebeneinander. Seine kleine Schwester, die mal unbedingt mitkommen wollte (ich habe sie nicht eingeladen), musste auf meinen Wunsch hin im anderen Zimmer schlafen. Sie wollte lieber mit bei uns schlafen. Ich nehme an, dass Lea und Max ein ganz lockeres Verhältnis auch in Bezug auf Nacktheit hatten. Dann wäre es nicht ungewöhnlich, wenn sie auch mal in demselben Bett schlafen würden.
Max erlebte altersgemäß erotische Gefühle und er hatte viele Fragen. Alles, was wir gemacht haben, war entweder sein Wunsch oder er stimmte ausdrücklich einem Vorschlag von mir zu. Beginnend mit von Max sehr gewünschtem Massieren und Eincremen habe ich ihn auf seinen Wunsch 2 Jahre vor dem Übergang zum Jugendalter behutsam und immer einvernehmlich in die Gefühlswelt der Sexualität eingeführt. Bei der Szene, in der er „Aua“ sagte, wollte ich auf keinen Fall in den Anus richtig eindringen. Das wäre ohne Creme wohl auch gar nicht gegangen. Ich wollte ihm dadurch wohl signalisieren, dass der Po auch eine erogene Zone darstellt, die man, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, als solche akzeptieren darf.
Max war der einzige Junge in meinem Leben, bei dem es dann beim 3. oder 4.Besuch auf seinen Wunsch hin zum regelrechten Masturbationsgeschehen kam. Auch seinen ersten Samenerguss bekam er in meiner Gegenwart. Ich konnte ihm Fragen beantworten, z.B. was es mit dem Vorsaft auf sich hatte, und ihm das Gefühl geben, „so etwas“ ist normal, im Gegensatz zum Verbot (Sünde!) und Unwissenheit, wie ich beides als Pubertierender erlebt hatte: Bei meinem ersten Samenerguss während einer Mathematik-Arbeit in der 7.Klasse wusste ich gar nicht, was „das“ ist. Max' Mutter wusste bestimmt um die „erotische Spielereien“ zwischen ihrem Sohn und mir. Nie habe ich Max ein Schweigegebot auferlegt, wie auch bei keinem anderen Kind!
Ich dachte damals, er hat mit meiner Hilfe eine ganz gesunde Einstellung zur Sexualität bzw. Erotik bekommen; dasselbe gilt für Fx und Px, die mich vor Max über mehrere Jahre immer wieder gern besuchten. Dort kam es aber nie zu einem solchen Masturbationsgeschehen.
Solche behutsamen und voll einverständlichen sexuell gefärbten „Spielereien“ (und sogar gravierendere Aktivitäten wie Oralverkehr) sind plötzlich ab 14 Jahren nicht strafbar. Wenn Jugendlichen ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht zugestanden wird, aber die Kern-Pubertät schon 2 Jahre früher einsetzt und selbst der ausdrückliche Wunsch, einmal masturbiert zu werden, für den Aktiven strafbar ist, stimmt meiner Ansicht nach irgendetwas im Gesetzeskontext nicht.
Als gereifter Jugendlicher mit Freundin war Max noch einmal bei mir und er machte einen gefestigten Eindruck; er hatte unsere „Aktionen“ insgesamt gut gefunden, nun aber hätte er andere Interessen. Da kann man nun wirklich nicht von schweren seelischen Schäden reden, wie mir RA Bauer (als Verteidiger!) immer einreden wollte. Zumindest konnte ich sie damals nicht voraussehen. Im Gegenteil: Schwierigkeiten psychischer Art können sich entwickeln, wenn man in dieser Zeit „allein mit seinen Problemen“ gelassen wird.
Persönlich habe ich die ganzen Aktionen nicht als eigene sexuelle Befriedigung empfunden. Ich hatte dabei ja noch nicht einmal eine richtige Erektion. Im Vordergrund stand auch das Interesse, wie ein Junge die Pubertät erlebt und welche Fragen dort auftauchen, weil ich als Lehrer z.B. auf dem Elternsprechtag manchmal um Rat bei 12jährigen gefragt wurde.
Aus einer nachgereichten Ergänzung:
Ergänzend zum betreffenden Kapitel in der Stellungnahme vom 6.Jan.2023 möchte nach Lesen der mir erst jetzt zur Verfügung gestellten Aussage von Max vom 22.06.21 folgendes bemerken:
2.1 >> Ich habe Max nie zu einem "Analverkehr" aufgefordert. Ich hab ihn gefragt, ob er sich mal "auf mich rauflegen würde". Dieser Wunsch entstand bei mir wohl aus früheren Erfahrungen, ebenfalls ohne Analverkehr.
2.2 >> Ich habe auch nicht die Eisenbahn als "Lockmittel" benutzt. Ein 3/4 Jahr vor dem Aufenthalt in Porta war ich in ein großes Haus umgezogen und hatte - neben der Schule - viel zu tun, die ganzen Zimmer einzurichten. Der Aufbau der Eisenbahn begann später, vielleicht 1999. Die noch unfertige Eisenbahn hat er sich dann auch mal angesehen, aber nicht oder kaum damit gespielt.
2.3 >> Bemerkenswert finde ich seine Rückschau. Er fand das Ganze insgesamt positiv, aber als ihm bewusst wurde, dass manches strafbar war, änderte er seine Meinung darüber. Aber 2 Jahre später - mit 14 - war alles dann nicht mehr strafbar.
2.4 >> RA Bauer meint, Max würde schwere seelische Schäden davon tragen. Das wäre aber rein spekulativ. Es gibt keine Indizien dafür. Und vor 25 Jahren konnte ich auch keinesfalls solche erwarten.
2.5 >> Interessant, dass er den Zeitraum ganz falsch - viel zu kurz - einschätzt. Er hatte Anfang 2000 seinen ersten Samenerguss, mit 13,5 Jahren. Es folgte dann bald eine deutliche Intimbehaarung, mit der er mich noch einige Male besuchte - mindestens bis Ende 2001. Dann war er schon 15 oder 16. Er erzählte beim letzten Besuch auch noch von seiner Freundin und rauchte im kleinen Nebenzimmer, wo er auch schlief.
2.6 >> Er schildert eine Situation, bei der er eine intime Berührung ablehnt. Das mag es gegeben haben. Vorausgegangen sind dann aber andere Aktionen wie Massagen - die er sehr gerne mochte. Aus seinen Reaktionen einschließlich seiner Äußerungen konnte ich folgern, dass selbst ein Masturbationsgeschehen von ihm gewünscht war, nur eben nicht in einem bestimmten Augenblick.
Zum Urteilstext, den ich hier wegen des Umfangs nicht zitiere:
Taten Nr.24-26 (in der Jugendherberge)
Zum x-ten Mal: es gab keinen Vorwand, wie im Urteil behauptet. Er wollte eingecremt werden und er wollte eine Zeckenkontrolle! Er war auf jeden Fall alt genug, das bewusst zu entscheiden. Klar in der Pubertät, kurz vorm Jugendalter. Und ich habe mich dabei auch nicht sexuell erregt und es gab auch keine sexuellen Gründe für mich. Ich habe meine pflichtgemäßen Aufgaben erfüllt. Dazu gehörte auf jeden Fall Achten auf eine gute Körperpflege und - um Kinder vor möglichen gravierenden Spätschäden zu bewahren - die (gründliche) Zeckenkontrolle (die aber eigentlich im Duschraum nach dem Duschen stattfand). Die Zeckenproblematik war damals in den Medien und damit auch für Eltern und Betreuer allgegenwärtig. Ich habe mich auch gar nicht getraut, seinen Penis intensiver zu berühren.
Taten Nr.27-44 (in der Wohnung)
Der Reihenfolge nach, beginnend auf Seite 12 oben sei richtig gestellt:
> Es ging mir nicht um weitere sexuelle Handlungen; sie haben sich morgens und abends aus Situationen ergeben. Meine Motivation habe ich bei Max ausführlich dargestellt.
> Ich habe die Mutter nicht angerufen, sondern Max oder die Mutter rief - einige Tage nach der Begegnung in Celle - bei mir an. Das Gericht lügt, wenn es anderes behauptet.
> Ich musste sie auch nicht überreden. Max wollte gerne kommen. Das Gericht lügt, wenn es anderes behauptet.
> > > ...
Ich höre hier jetzt auf!
Immer dasselbe: das Gericht behauptet etwas, ohne es belegen zu können. Dabei werden meine Ausführungen in vielen Fällen einfach übergangen, ohne sie plausibel zu widerlegen. Offenbar verlässt es sich lieber auf irgendwelche übersinnliche Fähigkeiten, "sehen" zu können, was ich vor 21-26 Jahren dachte, welche Motive ich hatte ... Und die dauernde Unterstellung eines "Vorwandes" wird durch Wiederholung auch nicht richtig.
Zu bedenken ist im "einzigartigen" Fall Max folgendes: Er war allein vom Alter her schon fast ein Jugendlicher. Von seiner (geistigen) Reife hinsichtlich Verantwortung, Einsicht, Willensstärke u.a. war er aber schon ein Jugendlicher. Er konnte eigen-verantworlich entscheiden und hätte sich von mir auch nie zu irgendwelchen Handlungen überreden oder "verführen" lassen, die er nicht wirklich wollte. Ausprobieren wollte er schon - ganz natürlich in der Pubertät - aber jederzeit hätte er abbrechen können (bei dem geringsten Missfallen hätte ich auch abgebrochen).
Die besondere Reife hat Max bestimmt (u.a.) durch seine Familiensituation erlangt: Die Mutter war berufstätig, er war viel auf sich allein gestellt, als ältester Bruder für seinen Bruder und seine Schwester irgendwie verantwortlich. Seine Mutter war eine patente Frau, die mit Max bestimmt auch viel " auf hohem Niveau" gesprochen und sein Verantwortungsgefühl gestärkt hat, u.ä. Ich habe mich mit Max ja auch viel unterhalten, und ich fand, dass er vernünftige Ansichten hat und klar und selbstbestimmt denken konnte.
Ich stelle mir wieder vor, damals hätte es eine Anzeige gegeben. Von wem? Max kam über Jahre immer wieder gern, rief von sich aus an, die Mutter übernahm eine Tour von 60km, und ganz bestimmt wusste sie auch von einigen Aktivitäten. Schon von daher hätte Frau H. auch keine Anzeige gemacht. Ich nehme sogar an, dass sie ganz froh war, dass ein Pädagoge ihr eine Art "praktische Aufklärung" ihres (ältesten) Sohnes abnahm. Sie war ja geschieden, und der neue Lebenspartner hatte wohl nicht nicht das Vertrauen von Max. Ich hatte es aber.
§ 176 kannte ich nicht. Ich weiß noch, dass es damals oft um das Schutzalter ging: 12 oder 14. Aber jedes Kind entwickelt sich anders ... dann wäre es doch gerade Aufgabe eines Gerichts, die entsprechende Reife festzustellen; aber über 20 Jahre danach geht es nicht. Die vorgeworfenen Taten fanden wohl alle bis Mai 2000 statt. Spätere sexuelle Handlungen, ab Juni 2000 wurden nicht angeklagt. Klar, im Juni 2000 wurde Max 14. Juristisch korrekt. Aber schwer verständlich für mich: Eine Masturbation von Max war im Mai noch ein sexueller Missbrauch mit Strafandrohung von mehreren Jahren Haft, weil (angeblich schädlich), und ein paar Tage wäre alles erlaubt, und es ist nicht mehr schädlich?
Wäre es damals wirklich zu einer Anzeige z.B. durch eine 3. Person gekommen, wäre (höchstens) ein minder schwerer Fall das Ergebnis gewesen.
Ich gebe hier noch einmal in Stichworten strafmindernde Gründe bezüglich Max an, die aber vom Gericht überhaupt nicht berücksichtigt wurden:
fast Jugendlicher
überdurchschnittliche Reife
Besuch musste immer von Max eingeleitet werden (Telefonanruf von ihm)
keinerlei Druck, absolute Freiwilligkeit der Aktionen
nur Streicheln, Eincremen, Berührungsspiele, Masturbation von Max; kein Oralverkehr oder "Schlimmeres"
keine wirkliche sexuelle Erregung bei mir
die Besuche beinhalteten viel gemeinsame Unternehmungen usw.; sex. Übergriffe waren nicht der Zweck der Besuche (dass sich aber Eincremen o.ä. ergeben könnte, war mir klar - hätte aber auch nicht sein müssen. Manche Besuche liefen auch ganz ohne "Intimitäten" ab.
in der Hauptverhandlung hat Max keine gravierenden Folgen oder Schäden benennen können
Strafmindernd müsste sich ja hier auch die Reihung auswirken: einerseits über Jahre die Besuche als solche, und innerhalb eines Besuches auch die einzelnen "Taten".
Wenn im Urteil von einer Intensitätssteigerung gesprochen wird, ist das irreführend: Durch Erlangung der Ejakulationsfähigkeit ist eine solche ja naturgegeben. Es gab - auf Grund des Interesses von Max - nur eine "Erweiterung" der Handlungen auf "niedrigem" Niveau. Von einer bedenklichen Intensitätssteigerung könnte man nur sprechen, wenn z.B. Oralverkehr oder Analverkehr hinzugekommen wäre. Mangels einer sexuellen Motivation bei mir (!) kam das aber überhaupt nicht in Frage, selbst wenn Max dieses gewünscht hätte.
Akzeptierte Einordnung: etliche sexuelle Missbräuche, aber jeweils ein minder schwerer Fall. Dazu kommt die Reihung von gleichartigen Taten
zu den angeblichen Tatfolgen bei den Zeugen Max (S.21 unten - S.22 oben)
In den Jahren nach seinen Besuchen, also ab 2003, wurde ihm irgendwann bewusst, dass er missbraucht worden ist - das ist geschuldet der zunehmenden (aufklärenden) Berichterstattung in den Medien zu Beginn des neuen Jahrtausends. Genauso wurde mir dann aber auch bewusst, dass das mit Max auch nicht ganz okay war. Vorher war ich im guten Glauben, ihn wohlwollend durch die Pubertät begleiten zu können.
Die jüngste Aufdeckungsarbeit über ein lange zurückliegendes Geschehen, das ihm damals insgesamt gefallen hatte, bringt verständlicherweise neue psychische Probleme. Aber das kann man nicht mir anlasten, denn damals habe ich unter der Überzeugung gehandelt, dass ich Max nicht schade, sondern ihn bei seinem Weg durch die Pubertät positiv begleite. Das, was ich als Pubertierender selbst erlebt habe (Völlig allein gelassen werden mit Fragen; strenge Verbote), sollte Max nicht erleben.
Das Gericht hat sich überhaupt nicht mit meinen Motiven bei Max, die ich in der ausführlichen Einlassung aufgeschrieben hatte, auseinander gesetzt und hat damit in meinen Augen (auch hier) vollkommen versagt. Und RA Bauer sowieso.