Das schlimmste Vergehen war eine Zäpfchengabe bei einem 10jährigen im Rahmen einer Ferienmaßnahme vor 28 Jahren (also noch nicht verjährt): Strafe bis zu 10 Jahren Haft. Vor über 20 Jahren (1996-2021) soll es (NUR) in Ferienlagern durch mich noch anderen "massenhaften" sexuellen Missbrauch gegeben haben ... aber es gab nur einmal eine Anzeige (2001, mit Einstellung des Verfahrens - und das Verwaltungsgericht wollte mich folgerichtig im Schuldienst belassen). Aber die Mutter von M. aus W. konnte das nicht akzeptieren und verbreitete - auch über Bekannte - in Hermannsburg gewaltige Unruhe. Lügen, Gerüchte, das ganze Programm. Und in der "Gerüchtegruppe" im Waldbad geht es dann weiter ... Bitte beachten: es gibt hier mehrere lesenswerte Unterseiten: "Schule und DLRG", "Fallbeispiele und mehr" und "DRK-Freizeiten". Unter "Fallbeispielen" habe ich zwei Beispiele angeführt, die für das Gericht als schweren sexuellen Missbrauch gesehen werden. letzte Ergänzung: am 26. März 2024
Hallo!
Ich wohne in dem schönen Landkreis Celle, war mal Lehrer in Hermannsburg und befinde mich zur Zeit in größeren Schwierigkeiten. Glaubt nicht alles, was in den Zeitungen steht. Gut recherchiert ist das nicht. Es grenzt manchmal schon eher an Rufmord. Ich komme dort ja nicht zu Wort. Deswegen schreibeich hier einiges, auch wenn es kaum jemand liest.
Viel Zeit bis zu meinem Ende werde ich nicht mehr haben. Diese Seite wird bis dahin immer wieder mal ergänzt oder auch irgendwie verändert. Ich bitte über Unvollkommenheiten hinweg zu sehen.
Gebt die Internet-Adresse weiter, irgendwie. Gegen eine einseitige, teilweise diffamierende Presse im Frühjahr war ich machtlos, genauso wie gegen meinen damaligen Rechtsantwalt Bauer aus Hameln, der sich zwar als Verteidiger ausgibt, in Wirklichkeit mir aber rücksichtslos sogar mehrere schwere sexuelle Missbräuche "anhängen" wollte - und das in enger Kooperation mit dem Gericht, das alle andere als Warheitsfindung betrieben hat. Mit einem neuen Rechtsanwalt bin ich nun in Revision gegangen. Sie wird mein jetzt schon teil-zerstörtes Leben aber wohl nicht retten. Denn eine Revision kann ja nicht die wahrheitswidrige "überzeugung" des Gerichts aufheben, ich hätte die fürsorglichen Maßnahmen wie Zeckenkontrolle, Eincremen, zweimal Fiebermessen (1996 und 1999) und einmal eine angezeigte Zäpfchengabe (1996), zur sexuellen Befriedigung vorgenommen. Welch eine absurde Vorstellung! Und um meinen Knast-Aufenthalt noch weiter zu verlängern, behauptet das Gericht wahrheitswidrig in seinem Urteil, ich hätte an zwei verschiedenen Tagen jeweils ein Zäpfchen gegeben.
Beispiel: Rektales in der Situation notwendiges Fiebermessen beim neunjährige R. = schwerer sexueller Missbrauch = = "beischlafähnliche Handlung" = mehrere Jahre Haft. Ich kann es nicht verstehen ...
Und R. wird 22 Jahre später befragt ... er kann sich nicht erinnern. Klar. Es war ja auch normal für ihn, und die Eltern hatten über seine Krankheit auch Bescheid bekommen. Auch für sie war es normal ...
